
Grundsätzlich kann eines jeden psychische, psychosomatische und in vielen Fällen auch physische Krankheit geheilt werden, vorausgesetzt zum einen, dass die inkarnierte Seele von sich aus bereit ist, innerlich aktiv mitzuhelfen, und zum anderen, dass es im Plan dieser Seele vorgesehen ist, dass sie eine völlige, partielle oder vorübergehende Heilung erfahren darf.
Sollte sie noch unter einer Karmaauswirkung zu leiden haben, die in ihrer Verursachung noch nicht gelöst, das heisst auch noch nicht bewusst gemacht werden darf, so wird auch jegliches therapeutische Bemühen vergeblich sein.
Ist jedoch aus karmischer Planung durch das Höhere Selbst auch selbst nur eine Teilheilung oder vorübergehende Besserung erlaubt - um zum Beispiel die Anstrengungen der betreffenden Seele zu ermutigen-, so kann diese auch erzielt werden.
Es ist auch unbedeutend, ob ein Klient an die Reinkarnation oder an eine Heilung durch Rückführungstherapie glaubt. Doch er muss willig sein, sich dieser Methode zu unterziehen.
Ein anderer Faktor ist der, dass er auch schon innerlich bereit sein sollte, Verantwortung für sich und seine Taten zu übernehmen.
Ein weiterer begünstigter Faktor für eine Heilung durch Rückführungstherapie besteht darin, dass der Klient in seinem Denken nicht festgefahren sein, sondern die Bereitschaft zeigen sollte, neue Konzepte in der Welt der Vorstellungen zu akzeptieren.